§22 und §23 der STVO
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Wie gewöhne ich den kleinen Hund an mein Auto
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die unterschätzte Gefahr bei warmen Wetter
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Laut Gesetz nach § 22 der StVO, Absatz 1 gilt der Hund im Auto als Ladung und diese ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dazu beschreibt der § 23 wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich , dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere , die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.