...der Bernhardiner gestern und heute
...der Bernhardiner gestern und heute 

§22 und §23 der STVO

die erste Fahrt im Auto

____________________________________________

Wie gewöhne ich den  kleinen Hund an mein Auto

___________________________________________

die unterschätzte Gefahr bei warmen Wetter

___________________________________________

Reise mit dem Hund 

 

 §22und §23                                                  der Strassenverkehrsverordnung

 

Laut Gesetz nach § 22 der StVO, Absatz 1 gilt der Hund im Auto als Ladung und diese ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dazu beschreibt der § 23 wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich , dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere , die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.